Werbeagentur DANUELA :: AGB

Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen der DANUELA :: Werbe- und Verlagsagentur GmbH - Stand: 28.06.2008

 

§ 1 Allgemeines

(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 i.V.m. § 14 Bürgerliches Gesetzbuch. Links und Datenschutz siehe §10 und §11.
(2) Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
(5) Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz des Verkäufers.
(6) Gerichtsstand ist der für den Firmensitz des Verkäufers zuständige Gerichtsort, soweit der Käufer Kaufmann ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.

 

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

(1) Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend.
(2) Wir beliefern grundsätzlich nur Unternehmen und Firmenkunden. Anfragen und Belieferungen von Druckerzeugnissen an Privatkunden sind zulässig, sofern die AGB von diesen Kunden anerkannt werden. Grundsätzlich sind alle unsere Preise netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen.
(3) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.
(4) Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich der Verkäufer auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Käufers widersprechen. Der Käufer wird sich darüber hinaus mit darüber hinausgehenden Änderungsvorschlägen des Verkäufers einverstanden erklären, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.
(5) Teillieferungen sind zulässig.
(6) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

 

§ 3 Gewährleistung

Ist das Druckerzeignis mangelhaft oder wird es innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft, liefert Danuela unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers - insbesondere unter Ausschluß jedweder Folgeschäden des Käufers - Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Gewährleistung für die UV-Beständigkeit, Wetterfestigkeit, das Ausbleichen oder die Reißfestikeit besteht grundsätzlich nicht, es sein denn, es wird ausdrücklich zugesichert. Die Produktion von Druckerzeugnissen nach Übersendung der Kundendaten erfolgt ohne händische Vorprüfung oder Korrektur durch die Mitarbeiter von Danuela. Danuela haftet nicht für Schäden, die auf der fehlerhaften Benutzung des Internetportals, insebesondere der Uploadfunktion beruhen.

 

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn der Verkäufer kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist.
(2) Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung des Verkäufers von diesem zu vertreten ist, kann der Verkäufer den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die vom Verkäufer zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40%, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
(4) Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt.

 

§ 4.1 Beginn, Kündigung, Storno

Der Vertrag beginnt in der Regel mit der schriftlichen Auftragsbestätigung einer Dienstleistung. Bei einer vorzeitigen Kündigung, ohne das dies von DANUELA zu vertreten ist, fallen dem Kunden folgende Stornozahlungen (in Prozent vom Brutto Auftragsvolumen) an, es sei denn, es kann DANUELA ein vorsatzliches Eigenverschulden/Handeln nachgewiesen werden, welches zum fehlenden Erfolg des Projekts ausschlaggebend gewesen ist:
1) 10% ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung
2) 30% ab 60 bis 32 Tage vor Veranstaltung/Dienstleistungsfrist
3) 50% ab 31 bis 21 Tage vor Veranstaltung/Dienstleistungsfrist
4) 80% ab 20 bis 15 Tage vor Veranstaltung/Dienstleistungsfrist
5) 100% ab 14 bis 1 Tag vor Veranstaltung/Dienstleistungsfrist

 

§ 5 Zahlungen

Rechnungen für die Druckerzeugnisse von Danuela sind grundsätzlich zahlbar per Vorauskasse zu leisten. Die Honorierung für Agenturleistungen erfolgt grundsätzlich per Rechnung - wobei für Erstbeauftragung/Neukundenaufträge eine Vorkasse von mind. 40% auf die Dienstleistung zum Auftragsstart in Rechnung gestellt wird. Einzelheiten und weitere Absprachen werden im Angebot schriftlich festgehalten. Der Zahlung auf Rechnung wird frühestens nach der zweiten Bestellung von DANUELA statt gegeben. Gebühren für eventuelle Nachnahmeabwicklung übernimmt der Käufer.

 

§ 6 Aufrechnung und Zurückhaltung

Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§ 7 Lieferfrist und Lieferung

Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Die erweiterte Haftung gemäß §287 BGB wird ausgeschlossen.

 

§ 8 Gefahrübergang

(1) Paketdienst: Der Versand der Ware erfolgt auf Haftung des Paketdienstes.
(2) Postversand: Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Empfängers ab dem Zeitpunkt, ab dem die Ware bei der Deutschen Post abgeliefert wurde.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung, zwischen Käufer und Verkäufer erfüllt sind.
(2) Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit dem Verkäufer bereits ab.
(3) Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.
(4) Übersteigt der Wert sämtlicher für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 10 Mängelansprüche

(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
(2) Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
(3) Weitergehende Ansprüche des Käufer, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.
(4) Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit Lieferung der Kaufsache.

 

§ 11 Haftung

Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder Garantieübernahmen.

 

§ 12 Links

Für Links außerhalb des eigenen Angebotes: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Für all diese Links gilt: "Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser gesamten Website inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen."

 

§ 13 Datenschutz

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass personen-/firmenbezogene Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert werden. Wir erklären ausdrücklich, dass diese Daten von uns nicht an Dritte weitergereicht werden, sondern nur für die Produktion der bestellten Ware(n) und für die Rechnungsstellung an den Besteller verwendet werden.

 
Impressionen aus dem Agenturleben